PARI GmbH
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PARI GmbH | Sonderverwaltung
 
Für unsere Kunden in der Wohnungseigentumsverwaltung übernehmen wir auf Wunsch ferner auch die Sondereigentumsverwaltung, d. h., dass wir diese von allen Arbeiten, die die Abwicklung des Mietverhältnisses ihrer Wohnung mit sich bringt, vollständig entlasten, ohne dass sie die Entscheidungsfreiheit insbesondere über Geldausgaben verlieren.

Kaufmännische Leistungen:
  • Buchung und Ausführung sämtlicher Geldeingänge und -abgänge
  • Überwachung der Mietzahlungen und zeitnahes Mahnen offener Mieten
  • Gegebenenfalls Ausspruch der fristlosen Kündigung bei Zahlungsverzug und Einleitung einer Räumungsklage
  • Verwaltung der Mietkaution
  • Bei Kündigung des Mieters die Abwicklung des alten Mietverhältnisses einschließlich Kautionsabrechnung, Suche eines neuen Mieters inklusive Abschluss eines neuen Mietvertrages, der die jeweils aktuellsten gesetzlichen Möglichkeiten des Vermieters unter Einschluss der Rechtsprechung beinhaltet
  • Erstellung der Betriebskostenabrechnung für den Mieter, ggf. Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung
  • Vertretung des Eigentümers gegenüber dem Mieter
  • Gegebenenfalls Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und bei Bedarf die entsprechende Durchführung
Technische Leistungen:
  • Abnahme und Übergabe der Wohnung bei Mieterwechsel
  • Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen
  • Entgegennahme von Beanstandungen der Mieter und bei Feststellung der Berechtigung Einholung von Angeboten und Vergabe von Aufträgen an Handwerker (bei größeren Instandsetzungen nach vorheriger Rücksprache und Genehmigung durch den Eigentümer)
  • Soweit der Mieter aufgrund des Mietvertrages zur Übernahme der Kosten mietvertraglich verpflichtet ist werden die Kosten bei dem Mieter angefordert
Persönliche Betreuung:
  • Abwicklung des gesamten mündlichen und schriftlichen Verkehrs mit dem Mieter auch ggf. Abwicklung von Beanstandungen zur Betriebskostenabrechnung sowie die Korrespondenz mit dem Eigentümer und Behörden
  • Übersendung jeglicher Korrespondenz mit dem Mieter, Behörden und Handwerker sowie Kopien über die geschlossenen Mietverträge
  • Gemeinsame Abstimmung aller wichtigen Verwaltungsentscheidungen

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